Geschäftsordnung des Fördervereins für Biographische Arbeit e.V.

Diese Geschäftsordnung, deren Wirksamkeit bis zur aktuell kommenden Mitgliederversammlung gültig ist, dient zur vorsorglichen Ordnung folgender Inhalte:

§1 dem Verhältnisse von Förderverein zur Akademie des Biographiezentrums
§2 der Benennung und Führung der Geschäfte der Akademie des Biographiezentrums
§3 der Entlohnung von Trainern im Aus- und Weiterbildungsbetrieb der Akademie des Biographiezentrums

zu §1 dem Verhältnis von Förderverein zur Akademie des Biographiezentrums
Die Akademie ist ein Bildungsträger, der unter dem Dach des Fördervereins für Biographische Arbeit e.V. die Aufgabe des Zweckbetriebes zu erfüllen hat. Als Zweckbetrieb sind alle Aktivitäten zu verstehen, die von der Satzung des Fördervereins direkt ableitbar sind. Andere Aktivitäten, wie zum Beispiel das Angebot von der Förderung der Biographischen Arbeit abweichenden Bildungsangeboten, sind untersagt.

zu §2 der Benennung und Führung der Akademie des Biographiezentrums
Die Führung der Akademie des Biographiezentrums ist eine Aufgabe geschäftsführender Natur. Die Geschäftsführung der Akademie wird demnach einer/einem fachlich qualifizierten Person für einen definierten Zeitraum vom Vereinsvorstand übertragen. Diese Person führt die Akademie und ist dem Vereinsvorstand gegenüber berichtpflichtig und weisungsgebunden. Im Falle der Personalunion eines Vorstandsmitgliedes und der Geschäftsführung der Akademie ist das betreffende Geschäftführungsmitglied bei Entscheidungen zur Akademie nicht stimmberechtigt. Mit der Geschäftsführung der Akademie des Biographiezentrums sind alle damit verbundenen kaufmännischen Sorgfaltspflichten zu übernehmen. Dieselben sind im Detail in einem Vertrag zwischen Vorstand und Geschäftsführung der Akademie festzuhalten. Grundsätzlich ist die Geschäftsführung der Akademie eine finanziell zu honorierende Aufgabe. Entlohnungsdetails sind in einem Vertragswerk festzuhalten und dürfen Beträge von 20% vom Jahres-Nettoumsatz der Akademie nicht übersteigen.

zu §3 der Entlohnung von Trainern im Aus- und Weiterbildungsbetrieb der Akademie des Biographiezentrums
Trainerinnen und Trainern, die zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung von Biographen in der Akademie des Biographiezentrums Einsatz finden, ist ein Honorar von Euro 40,-/ Stunde zu bezahlen (Tagessatz 400,- Euro), dies unabhängig von ihrem Qualifikationsgrad. Für Seminarneuentwicklungen bzw. sehr aufwendige Seminaraufbauten, die von der Akademie in Auftrag gegeben werden, können eine begrenzte Anzahl von Vorbereitungsstunden in derselben Höhe in Rechnung gestellt werden, soweit der Deckungsbeitrag der jeweiligen Seminarveranstaltung dies zulässt.
Übernachtungskosten des Dozenten während seiner Lehrtätigkeit übernimmt die Akademie des Biographiezentrums vollständig, Fahrtkosten werden mit EUR 0,20 / km erstattet. Jeder Dozent kann kostenfrei an allen weiteren Seminarangeboten der Akademie des Biographiezentrums teilnehmen (exklusive Übernachtungs- und Fahrtkosten, die vom Dozenten selbst zu tragen sind).

Kaufering, 24. April 2018

Vorsitz  Dr. Andreas Mäckler